Sonntag, 2. Oktober 2011

Zur Typisierung des Tierschützers

Können wir den Tierschützer an sich typisieren ?

Also die Antwort soll lieber einer größeren Untersuchung vorbehalten bleiben.
Der Fokus liegt für mich auf dem Tierschützer, der sein Engagement in einem Tierschutzverein entfaltet und zudem in die Vereinsarbeit eingebunden ist.
Dazu werde ich zur gegebenen Zeit die ganze beeindruckende und womöglich bisher für den “Laien” auch garnicht so bekannte bunte Vielfalt gerne darstellen.

Hier will ich mich auf grundsätzliche Bemerkungen beschränken:

Sicher kann und soll Tierschutz auch Spaß machen.
Vor dem Tierheim, in dem ich seinerzeit tätig war, gastierten immer wieder Zirkusse und dabei kam es auch zu Begegnungen der besonderen Art.




Orang-Utan und Elephant beim gemeinsamen Spaziergang --- das hatte ich noch nie gesehen.










Bei anderer Gelegenheit gastierte der Moskauer Staatszirkus.

Dort bot man mir freundlich an, doch mal den angeblich zahmen Tiger  an die Leine zu nehmen und dann ein Photo zu machen.

Es war wohl eine einmalige Gelegenheit in meinem Leben, aber ich habe trotzdem dankend abgelehnt.

Nun geht es beim Tierschutz nicht zuerst um den Spaß.


Motivation

Die Motivation darf aber auch nicht das Mitleid sein. Dieser oft praktizierte sog. Mitleids-Tierschutz führt lediglich zu erheblichen seelischen Belastungen und führt letztlich zu nichts.

Eine Dame mittleren Alters kam einmal zu mir ins Tierheim und brach schon nach wenigen Metern in Tränen aus.

Sie wollte unbedingt praktisch helfen. Dies hielt sie dann bis zur Mittagszeit durch, war mit den Nerven vollkommen am Ende und verabschiedete sich traurig.

Wegen solcher Erfahrungen habe ich dann immer versucht sofort zu intervenieren, habe die Damen in ihrer Trauer erst einmal ernst genommen, um dann darauf hinzuwirken, dass das verständliche Mitleid transformiert werden müsse in Aktivität.

Dann erst entfaltet Mitleid seine schöpferische Kraft, die ihm zweifellos auch innewohnt.

Es muss auch erwähnt werden, dass ein gutes Herz im Tierschutz zwar immer willkommen ist. Das gute Herz allein reicht aber bei weitem nicht aus.


Kenntnisse

Der in einem Tierschutzverein engagierte Tierschützer bedarf sicher nicht gleich einer Ausbildung zum Tierarzt oder Tierpfleger.

Ganz ausserordentlich hilfreich ist es aber, sich ein theoretisches Rüstzeug anzueignen.

Dazu bietet der Deutsche Tierschutzbund e.V. . den Mitgliedern der ihm angeschlossenen Tierheime regelmässig Seminare in seiner Akademie für Tierschutz in Neubiberg bei München an.

Die Akademie liegt wunderschön am Waldrand.

Sie führt nicht nur Seminare durch sondern erarbeitet seit Jahren u.a. auch Alternativen zu Tierversuchen.

Einzelheiten können hier nachgelesen werden:



Das fängt dann z.B. an bei der Betrachtung des Themas

Der Tierschutzverein und das Tierheim”.




Dort geht es u.a. um die rechtlichen und tatsächlichen Beziehungen des Tierschutzvereins zu seinem Tierheim.









 Für die Alltagsarbeit sind unbedingt Kenntnisse erforderlich bei:

Konflikte bei der Tiervermittlung”.



Dieses Thema darf nicht unterschätzt werden, da sich in den Öffnungszeiten wirklich jede Art von Mitmenschen im Tierheim tummelt.

Das reicht vom Zuhälter bis zum Adligen, vom Schauspieler bis zum Industriellen und und und.
Nun geht es ja nicht darum, dort interessante Leute kennenzulernen.
Entscheidend ist zunächst eine kompetente Beratung über die Wesensart des ausgesuchten Tieres. Dann muss mit viel Fingerspitzengefühl die Beratung gesteuert werden, wenn das Tier nun einmal partout nicht zum neuen Herrchen oder Frauchen passt, da diese schnell sehr diskussionsfreudig werden.






Behördliche Erlaubnis



Will ein Tierschutzverein Tiere in einem Tierheim halten, bedarf er dafür der Erlaubnis der zuständigen Behörde, d.h. in der Regel die Kommune.
Er hat dafür eine verantwortliche Person zu benennen.
Diese Person muss ihre besondere Sachkunde nachweisen, die allerdings einen weiteren Umfang hat als die Sachkunde, die bestimmte Hundehalter seit einigen Jahren haben müssen.

Geregelt ist dies im § 11 des Tierschutzgesetzes.



Demgemäß lautet das Seminar:


Sachkundenachweis nach § 11 TSchG“




Im Rahmen dieses Seminars werden auch Kenntnisse über Erkrankungen der Tiere vermittelt, damit diese ggfls. zeitnah dem Tierarzt vorgestellt werden können.











Der Besuch solcher Seminare ist sicher eine Idealvorstellung.

Jedenfalls sind sie hervorragendes Rüstzeug für die tägliche Arbeit.


Da ich auch in die engere Vereinsarbeit eingebunden war, hat sich in meinen Augen auch mein recht breit aufgestelltes Studium der Rechtspflege bewährt, da ich damit Kenntnisse insbesondere im Vereinsrecht mitbringen konnte.

Hier waren diese Kenntnisse auch sehr hilfreich bei den weitereren - später zu beschreibenden - möglichen Arbeiten des Tierschützers bzw. Tierheimleiters.

Angesichts der Fülle der möglichen Aufgaben ist für den Verein als ganzes gesehen sicherlich eine Aufgabenteilung unter Berücksichtigung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Einzelnen erforderlich.


Ganz persönlich



Mir hat dies so viel Freude gemacht, dass ich als pensionierter Rechtspfleger mich dort hauptamtlich verpflichtet hatte und schlussendlich sogar im Tierheim wohnte.

So durfte ich sogar die Jahrtausendwende dort mit rund 50 Hunden und all den anderen Tieren verbringen.


Wider Erwarten blieben bei dem großen Feuerwerk alle Hunde still und das neue Jahrtausend konnte in aller Ruhe und Frieden kommen.

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So en passant melde ich mich immer gerne auch mal mit kleinen Beiträgen in der Tagespresse zu Wort.

Gleichlautend hatte ich es in Interviews jedem Journalisten ins Stammbuch geschrieben, dass im Hinblick auf die Mitgeschöpflichkeit der uns anvertrauten Tiere mein Postulat die

Versöhnung der geschundenen Kreatur mit dem Menschen

ist.


Hier ein Ausriss aus dem Kölner Stadtanzeiger zum Thema